Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (“Bedingungen“) regeln den Verkauf von Produkten durch Persy Booths UG, ein deutsches Unternehmen, Registrierung HRB 219559 (“Firma“) an jeden Käufer (“Kunde“) wer die Produkte des Unternehmens kauft.
1.2 Das Unternehmen produziert und verkauft schalldichte Bürokabinen und eine Reihe anderer Schallschutzlösungen, die für die Schaffung privater, akustisch verbesserter Räume konzipiert sind (“Produkte“). Die Spezifikationen, Funktionen und anderen Details der Produkte sind auf der offiziellen Website des Unternehmens und allen zugehörigen Marketingmaterialien beschrieben.
1.3 Durch den Kauf der Produkte des Unternehmens erklärt sich der Kunde damit einverstanden, diese Bedingungen einzuhalten und an sie gebunden zu sein. Sofern im Kostenvoranschlag oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist, gelten diese Bedingungen.
2.1 Sofern der Kontext dieser Bedingungen nichts anderes erfordert, haben die in den Bedingungen verwendeten großgeschriebenen Begriffe die unten angegebene Bedeutung:
Werktag: jeden Tag von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen), an dem die Geschäftsbanken in der Bundesrepublik Deutschland geöffnet sind;
Datum des Inkrafttretens: hat die in Klausel 3.3 angegebene Bedeutung;
Firma: hat die in Klausel 1.1 angegebene Bedeutung;
Vertrag: der Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden über den Verkauf und Kauf von Produkten und damit verbundenen Dienstleistungen gemäß diesen Bedingungen;
Kunde: eine natürliche oder juristische Person, die Produkte vom Unternehmen kauft;
Ereignis höherer Gewalt: hat die in Klausel 15.1 (a) angegebene Bedeutung;
Schätzung: ein schriftliches Angebot des Unternehmens an den Kunden zum Verkauf von Produkten gemäß der eingegangenen Bestellung;
Bestätigung der Bestellung: eine endgültige Auftragsbestätigung, die dem Kunden zugesandt wird, nachdem alle Bedingungen der Bestellung vereinbart wurden und auf deren Grundlage die Bestellung des Kunden gemäß diesen Bedingungen bearbeitet wird;
Bestellung: die schriftliche Bestellung des Kunden für den Kauf von Produkten, die aus den folgenden Informationen bestehen muss, um gültig zu sein: (i) [Anzahl der zu kaufenden Produkte]; (ii) Menge der zu kaufenden Produkte; (iii) Lieferort; (iv) Notwendigkeit von Montageleistungen; (v) vollständige Spezifikation der Farben, Versionen und elektrischen Spezifikationen jedes bestellten Produkts; (vi) alle anderen vom Kunden geforderten oder vom Unternehmen angeforderten Spezifikationen;
Parteien: bedeutet gemeinsam den Kunden und das Unternehmen.
Spezifikation des Produkts: alle Spezifikationen für die Produkte, einschließlich aller relevanten Pläne oder Zeichnungen, die zwischen dem Kunden und dem Unternehmen vereinbart wurden;
Produkte: die Produkte (oder Teile davon) gemäß Klausel 1.2 und die Bestellung und/oder den Kostenvoranschlag;
Standardversion: jedes Produkt in schwarzer oder weißer Farbe;
Bedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der von Zeit zu Zeit geänderten Fassung;
Garantiezeitraum: hat die in Klausel 7.1 dargelegte Bedeutung;
Webseite: Die offizielle Website des Unternehmens ist www.persybooths.com.
2.2 In diesen Bedingungen:
(a) Zu einer Person gehört eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Körperschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit (unabhängig davon, ob sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt oder nicht);
(b) Eine Bezugnahme auf eine Partei schließt deren persönliche Vertreter, Rechtsnachfolger oder zugelassene Abtretungsempfänger ein; eine Bezugnahme auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist eine Bezugnahme auf ein solches Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung in der geänderten oder neu erlassenen Fassung.
(c) Eine Bezugnahme auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung schließt alle untergeordneten Gesetze ein, die im Rahmen dieses Gesetzes oder dieser gesetzlichen Bestimmung in ihrer geänderten oder neu erlassenen Fassung erlassen wurden;
d) jede durch die Begriffe, einschließlich, insbesondere oder ähnliche Ausdrücke, eingeführte Wendung ist als Veranschaulichung auszulegen und darf den Sinn der Wörter, die diesen Begriffen vorausgehen, nicht einschränken; und
(e) ein Verweis auf schreiben oder geschrieben beinhaltet E-Mails.
3.1 Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden dar, die Produkte gemäß diesen Bedingungen zu kaufen. Nach Erhalt einer solchen Bestellung erstellt das Unternehmen einen Kostenvoranschlag, der auf den Bedingungen der Bestellung des Kunden basiert. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Bestellungen nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen.
3.2 Der vom Unternehmen ausgestellte Kostenvoranschlag bleibt für einen Zeitraum von 14 (vierzehn) Kalendertagen ab dem Datum seiner Veröffentlichung gültig, sofern in der Schätzung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Der Kunde muss den Kostenvoranschlag innerhalb dieser Frist schriftlich (auch per E-Mail) annehmen, damit der Kostenvoranschlag wirksam wird.
3.3 Ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden („Vertrag“) kommt erst zustande, wenn das Unternehmen eine formelle Auftragsbestätigung ausstellt und der Kunde die Auftragsbestätigung schriftlich annimmt. Das Datum der Bestätigung der Auftragsbestätigung durch den Kunden ist das Datum des Vertragsbeginns („Startdatum“). Die Auftragsbestätigung bleibt gültig und unterliegt der Annahme für einen Zeitraum von 5 (fünf) Kalendertagen ab dem Datum ihrer Ausstellung, sofern vom Unternehmen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
3.4 Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Der Kunde erkennt an, dass er sich nicht auf Aussagen, Versprechen oder Zusicherungen verlassen hat, die von oder im Namen des Unternehmens abgegeben oder abgegeben wurden und die nicht im Vertrag enthalten sind.
3.5 Alle vom Unternehmen herausgegebenen Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbung sowie alle Beschreibungen der Produkte oder Abbildungen, die auf der Website, in Katalogen oder Broschüren des Unternehmens enthalten sind, werden ausschließlich zu dem Zweck herausgegeben oder veröffentlicht, eine ungefähre Vorstellung von den darin beschriebenen Produkten zu vermitteln. Sie sind nicht Teil des Vertrags und haben keine vertragliche Wirkung.
3.6 Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde durchzusetzen oder zu integrieren versucht oder die durch Gesetz, Handel, Sitte, Praxis oder Geschäftsgang impliziert sind, sofern das Unternehmen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
3.7 Jedes vom Unternehmen abgegebene Angebot stellt kein Angebot dar, es sei denn, es wird ausdrücklich als Schätzung angegeben. Solche Angebote dienen nur zur Orientierung und sind für einen Zeitraum von 14 (vierzehn) Kalendertagen ab Ausstellungsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
4.1 Die Produkte werden auf der Website oder in der Produktspezifikation (falls zutreffend) beschrieben.
4.2 Soweit die Produkte gemäß einer vom Kunden bereitgestellten Produktspezifikation hergestellt werden müssen, stellt der Kunde das Unternehmen von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben, Schäden und Verlusten (einschließlich aller direkten, indirekten oder Folgeschäden, Gewinnverlust, Reputationsverlust und allen Zinsen, Strafen sowie rechtlichen und anderen angemessenen Kosten und Ausgaben) frei, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit Ansprüchen gegen das Unternehmen wegen einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung von geistiges Eigentum eines Dritten Rechte, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Produktspezifikation durch das Unternehmen ergeben. Diese Klausel gilt auch nach Beendigung des Vertrags weiter.
4.3 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Spezifikationen der Produkte zu ändern, falls dies aufgrund geltender gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen erforderlich ist.
5.1 Der Preis für Produkte ist der in der Auftragsbestätigung angegebene Preis oder, falls kein bestimmter Preis angegeben ist, der Preis, der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung auf der Website veröffentlicht wurde.
5.2 Der Preis der Produkte versteht sich ohne alle zusätzlichen Kosten und Gebühren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Versand und Transport, die im Kostenvoranschlag angegeben und/oder separat in Rechnung gestellt werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, diese Gebühren zusammen mit dem Preis der Produkte zu zahlen.
5.3 Sofern im Kostenvoranschlag oder in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:
(a) 50% des im Kostenvoranschlag oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Gesamtbetrags sind innerhalb von 5 (fünf) Kalendertagen nach Vertragsbeginn fällig. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, mit der Produktion, den Arbeiten oder damit verbundenen Dienstleistungen zu beginnen, bis die Vorauszahlung vollständig eingegangen ist. Alle Fristen, einschließlich solcher, die sich auf die Lieferung beziehen, werden automatisch um den Zeitpunkt eines Zahlungsverzugs verschoben. Wenn die Vorauszahlung nicht innerhalb der oben genannten Frist von 5 (fünf) Kalendertagen eingeht, behält sich das Unternehmen außerdem das Recht vor, den Vertrag einseitig ohne weitere Ankündigung zu kündigen. In diesem Fall ist das Unternehmen nicht verpflichtet, mit dem Verkauf oder damit verbundenen Verpflichtungen fortzufahren, sofern nichts anderes vereinbart ist;
(b) Die restlichen 50% sind innerhalb von 5 (fünf) Kalendertagen nach Abschluss der Lieferung fällig.
5.4 Alle vom Unternehmen angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Gegebenenfalls wird die Mehrwertsteuer der Rechnung hinzugefügt und vom Kunden bezahlt. Der endgültige Preis, einschließlich aller anfallenden Kosten, wird im Kostenvoranschlag oder in der Auftragsbestätigung vereinbart.
5.5 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Preis der Produkte zu erhöhen, indem es den Kunden jederzeit vor der Lieferung darüber informiert, um einem Anstieg der Produktkosten für das Unternehmen Rechnung zu tragen, der auf Folgendes zurückzuführen ist:
(a) jede Anfrage des Kunden, die Liefertermine, Mengen oder Arten der bestellten Produkte oder die Produktspezifikation zu ändern; oder
(b) jede Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden in Bezug auf die Produkte oder durch das Versäumnis des Kunden, dem Unternehmen angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen in Bezug auf die Produkte zu geben, verursacht wird.
5.6 Bei Bestellungen, die außerhalb der Europäischen Union versendet werden, ist der Kunde allein verantwortlich für die Zahlung aller Einfuhrzölle, Steuern oder Gebühren, die für die Zollabfertigung der Produkte erforderlich sind. Der Kunde muss solche Zahlungen sofort, spätestens jedoch innerhalb von 5 (fünf) Kalendertagen auf Anfrage des Unternehmens oder seines Logistikagenten leisten, da dies eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Einfuhr ist. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, dem Kunden alle Kosten in Rechnung zu stellen, die aufgrund von Verzögerungen, Stornierungen oder anderen Kosten entstehen, die sich daraus ergeben, dass der Kunde die Einfuhrzölle oder Gebühren nicht rechtzeitig bezahlt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Transportstornierungen und Wartezeiten. Zur Klarstellung: Das Unternehmen haftet nicht für Lieferverzögerungen, wenn diese darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die in dieser Klausel genannten Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt.
5.7 Der Kunde hat alle im Rahmen des Vertrags fälligen Beträge in voller Höhe ohne Abzug oder Einbehaltung zu zahlen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben, und der Kunde ist nicht berechtigt, eine Gutschrift, Aufrechnung oder Gegenforderung gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen, um die Zurückhaltung der Zahlung eines solchen Betrags ganz oder teilweise zu rechtfertigen. Das Unternehmen kann, ohne seine anderen Rechte oder Rechtsbehelfe einzuschränken, jeden Betrag, den der Kunde ihm schuldet, mit allen Beträgen verrechnen, die das Unternehmen an den Kunden zu zahlen hat.
5.8 Für den Fall, dass der Kunde eine fällige Zahlung an das Unternehmen nicht bis zum Fälligkeitsdatum leistet, behält sich das Unternehmen das Recht vor, Zinsen auf den überfälligen Betrag in Höhe von jährlich 8 Prozentpunkten über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) für Geschäfte zwischen Unternehmen zu berechnen. Ab dem Tag, an dem die Zahlung überfällig wird, bis zu dem Tag, an dem die vollständige Zahlung, einschließlich der aufgelaufenen Zinsen, beim Unternehmen eingeht, fallen täglich Zinsen an. Das Unternehmen behält sich außerdem das Recht vor, alle angemessenen Einziehungskosten geltend zu machen, die mit der Verfolgung überfälliger Zahlungen verbunden sind.
6.1 Die Standardlieferzeiten in der Europäischen Union betragen 4-8 Wochen, abhängig von der Verfügbarkeit von Lagerbeständen, Materialien und Arbeitskräften.
6.2 Die Produkte werden gemäß DAP (INCOTERMS 2020) an den vom Kunden in der Bestellung angegebenen Ort geliefert, sofern im Kostenvoranschlag nichts anderes angegeben ist. Wenn sich der Kunde verpflichtet, den Versand der Produkte selbst zu organisieren, liefert das Unternehmen die Produkte gemäß EXW (INCOTERMS 2020) in das vom Unternehmen angegebene Lager des Unternehmens.
6.3 Alle angegebenen Liefertermine für die Produkte sind nur ungefähre Angaben, und die Lieferzeit ist nicht von entscheidender Bedeutung. Verzögerungen bei der Lieferung berechtigen den Kunden nicht, die Annahme oder Abholung der Produkte zu verweigern.
6.4 Wenn das Unternehmen die Produkte nicht liefert, ist seine Haftung auf den Betrag beschränkt, den der Kunde bezahlt hat und den das Unternehmen für die jeweiligen nicht gelieferten Produkte tatsächlich erhalten hat. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für die Nichtlieferung der Produkte, soweit ein solcher Ausfall auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist, bei dem der Kunde dem Unternehmen keine angemessenen Lieferanweisungen für die Produkte oder relevante Anweisungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Produkte gegeben hat.
6.5 Wenn der Kunde die Produkte nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Werktagen, nachdem das Unternehmen den Kunden darüber informiert hat, dass die Produkte bereit sind, annimmt oder entgegennimmt, lagert das Unternehmen die Produkte bis zur Lieferung und berechnet dem Kunden alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben (einschließlich Versicherung).
6.6 Wenn der Kunde 30 (dreißig) Arbeitstage, nachdem das Unternehmen den Kunden darüber informiert hat, dass die Produkte versandbereit sind, diese nicht angenommen oder entgegengenommen hat, kann das Unternehmen die Produkte teilweise oder vollständig weiterverkaufen oder anderweitig darüber verfügen und nach Abzug angemessener Lager- und Verkaufskosten dem Kunden jegliche Überschreitung des Produktpreises in Rechnung stellen oder dem Kunden einen Fehlbetrag unter dem Produktpreis in Rechnung stellen.
6.7 Das Unternehmen kann die Produkte in Raten liefern, die separat in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Jede Rate stellt einen separaten Vertrag dar. Eine verspätete Lieferung oder ein Mangel an einer Rate berechtigen den Kunden nicht, eine andere Rate zu stornieren.
6.8 Die Montage der Produkte durch das Unternehmen oder seine autorisierten Vertreter setzt die Lieferung entweder in das Erdgeschoss oder den ersten Stock der Geschäftsräume des Kunden voraus, sofern ein sicherer und angemessener Zugang verfügbar ist.
6.9 Wenn das Montageteam des Unternehmens die Produkte über dem ersten Stock liefern oder montieren muss, behält sich das Unternehmen das Recht vor, für solche Dienstleistungen zusätzliche Gebühren zu erheben.
6.10 Wenn keine Montageleistungen beim Unternehmen bestellt werden, erfolgt die Lieferung am Straßenrand, und der Kunde muss möglicherweise beim Entladen der Produkte behilflich sein.
6.11 Der Kunde stellt sicher, dass dem Montageteam des Unternehmens ein ausreichender Zugang zur Verfügung steht. Wenn kein geeigneter Zugang verfügbar ist oder wenn andere Umstände auf dem Gelände des Kunden eine ordnungsgemäße Montage verhindern oder behindern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Bedarf an zusätzlicher Ausrüstung, trägt der Kunde die Kosten für diese Ausrüstung, Dienstleistungen und alle anderen erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Hindernisses. Wenn die Montage aufgrund dieser Probleme nicht abgeschlossen werden kann und verschoben werden muss, ist der Kunde für die Zahlung der Kosten des fehlgeschlagenen Montageversuchs verantwortlich, einschließlich aller angemessenen Kosten, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit dem fehlgeschlagenen Versuch entstanden sind, sowie der Kosten für die nachfolgende, neu geplante Montage. Das Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen, die sich aus diesen Zugangsproblemen oder Behinderungen ergeben.
7.1 Das Unternehmen garantiert, dass bei Lieferung und für einen Zeitraum von 36 (sechsunddreißig) Monaten ab Lieferdatum (“Garantiezeitraum“) müssen die Produkte:
(a) in allen wesentlichen Aspekten ihrer Beschreibung und allen geltenden Produktspezifikationen entsprechen;
(b) frei von Sachmängeln in Konstruktion, Material und Verarbeitung sein.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte sofort nach der Lieferung zu prüfen. Alle Mängel, die bei normaler Sichtprüfung erkennbar sind, müssen dem Unternehmen innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab Lieferdatum schriftlich gemeldet werden. Wenn das Unternehmen nicht innerhalb dieser Frist über solche Mängel informiert wird, verliert der Kunde das Recht, Ansprüche wegen Mängeln geltend zu machen, die zum Zeitpunkt der Lieferung hätten festgestellt werden können.
7.3 Zusätzlich zu der Verpflichtung in Klausel 7.2 müssen alle Schäden an den Produkten, die beim Auspacken oder bei der Handhabung der Produkte entdeckt werden, innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Lieferung schriftlich gemeldet werden. Der Kunde muss den Schaden fotografisch nachweisen, solange sich das Produkt noch in der Originalverpackung befindet. Geschieht dies nicht innerhalb des angegebenen Zeitrahmens, erlischt das Recht des Kunden, Schadensersatz für solche Mängel zu verlangen.
7.4 Montage- und Schadensersatzansprüche:
(a) Wenn der Kunde die Produkte selbst zusammenbaut, werden keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die festgestellt werden, nachdem die Produkte vom Kunden aus der Originalverpackung genommen oder zusammengebaut wurden, da der Zustand der Produkte nach Erhalt nicht überprüft werden kann;
(b) Wenn das Unternehmen oder seine Bevollmächtigten die Montage durchführen, müssen alle Schadensersatzansprüche dokumentiert und auf dem Formular für die Fertigstellung der Montage vermerkt werden, das vom Kunden zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Montage unterzeichnet werden muss. Sobald das Montageformular unterzeichnet wurde, werden keine weiteren Schadensersatzansprüche mehr akzeptiert.
7.5 Wenn sich der Kunde dafür entscheidet, die Produkte unabhängig oder durch Dritte, die nicht vom Unternehmen autorisiert sind, zu montieren, erkennt der Kunde an, dass zusätzlich zu Klausel 7.4 (a) alle Mängel, die sich aus einer solchen Montage ergeben, nicht von der Garantie abgedeckt sind.
7.6 Vorbehaltlich Klausel 7.7, wenn:
(a) der Kunde teilt während der Garantiezeit innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung schriftlich mit, dass einige oder alle Produkte nicht der in Klausel 7.1 festgelegten Garantie entsprechen;
(b) dem Unternehmen eine angemessene Gelegenheit eingeräumt wird, solche Produkte zu prüfen; und
(c) der Kunde (falls vom Unternehmen dazu aufgefordert) sendet diese Produkte (einen Teil davon) auf Kosten des Unternehmens an den Geschäftssitz des Unternehmens zurück;
Das Unternehmen repariert oder ersetzt nach seiner Wahl das defekte Produkt, einen Teil des Produkts oder eine Komponente innerhalb der Teile, wenn das Unternehmen feststellt, dass es defekt ist, oder dem Kunden ein neues/repariertes Produkt liefern oder den Preis der defekten Produkte vollständig erstatten.
7.7 Das Unternehmen haftet nicht für die Nichteinhaltung der Garantie gemäß Klausel 7.1 durch die Produkte, wenn:
(a) der Kunde nutzt diese Produkte nach vorheriger Ankündigung gemäß Klausel 7.6 weiter;
(b) der Mangel war bei normaler Sichtprüfung sofort ersichtlich und der Kunde hat das Unternehmen nicht gemäß Klausel 7.2 benachrichtigt;
(c) der Mangel entsteht, weil der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Unternehmens in Bezug auf Lagerung, Montage, Inbetriebnahme, Verwendung oder Wartung der Produkte oder (falls es keine gibt) gute Geschäftspraktiken nicht befolgt hat;
(d) der Mangel entsteht dadurch, dass das Unternehmen eine vom Kunden bereitgestellte Zeichnung, Konstruktion oder Produktspezifikation befolgt hat;
(e) der Kunde ändert oder repariert solche Produkte ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens und/oder nicht gemäß den Anweisungen des Unternehmens;
(f) der Mangel ist auf normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder ungewöhnliche Arbeitsbedingungen zurückzuführen.
7.8 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die Räumlichkeiten und/oder das Gebäude, in denen die Produkte geliefert, montiert und/oder installiert werden sollen, für das Gewicht, die Abmessungen und die Spezifikationen der Produkte geeignet sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Sicherstellung, dass die Konstruktion, der Bodenbelag und die Tragfähigkeit des jeweiligen Gebäudes die Produkte sicher aufnehmen können. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, Verletzungen oder Verluste, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die Eignung der Räumlichkeiten nicht gewährleistet, einschließlich struktureller Schäden am Gebäude oder anderem Eigentum, wie z. B. Bodeneinsturz oder andere Schäden, die durch die Installation oder Platzierung der Produkte entstehen. Im Falle solcher Schäden verpflichtet sich der Kunde, das Unternehmen von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben freizustellen und schadlos zu halten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde die Eignung der Räumlichkeiten für die Produkte nicht gewährleistet hat.
7.9 Sofern in dieser Klausel 7 nichts anderes bestimmt ist, haftet das Unternehmen gegenüber dem Kunden nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 7.1 festgelegten Garantie durch die Produkte.
7.10 Diese Bedingungen gelten für alle reparierten oder Ersatzprodukte, die vom Unternehmen gemäß Klausel 7.6 geliefert werden.
8.1 Das Unternehmen bietet Rücksendungen nur für das erste bestellte Produkt und nur für Standardversionen der Produkte an. Sonderanfertigungen oder geänderte Versionen sind nicht für Rücksendungen berechtigt.
8.2 Rücksendungen sind nur möglich, wenn der Kunde zuvor nicht die Gelegenheit hatte, das Produkt zu testen oder anzusehen. Wenn der Kunde das Produkt vor der Bestellung gesehen oder getestet hat, besteht kein Rückgaberecht.
8.3 Um eine Rücksendung einzuleiten, muss der Kunde das Unternehmen innerhalb von 30 (dreißig) Werktagen nach Erhalt des Produkts schriftlich benachrichtigen. Das Produkt muss im Originalzustand mit intakter Verpackung (außer wenn die Montage vom Unternehmen organisiert wurde) und auf Kosten des Kunden zurückgegeben werden, sofern das Unternehmen nichts anderes schriftlich vereinbart hat. Der Kunde kann das Unternehmen bitten, das Produkt zu einem vom Unternehmen angegebenen und separat in Rechnung gestellten Preis abzuholen.
8.4 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das zurückgesandte Produkt zu überprüfen, um sicherzustellen, dass es sich in seinem Originalzustand befindet und unbeschädigt ist. Rückerstattungen werden erst bearbeitet, wenn das Unternehmen davon überzeugt ist, dass das Produkt gemäß diesen Bedingungen zurückgegeben wurde.
8.5 Die Rückgabebedingungen gelten ausschließlich für das erste vom Kunden bestellte Produkt und gelten nicht für weitere Produkte, die in Folge- oder Sammelbestellungen bestellt wurden. Die Rückgabebedingungen gelten auch nicht für bestellte Produkte, auch wenn sie zum ersten Mal bestellt wurden und die Gegenstand von Leasing- oder Finanzierungsverträgen mit Dritten sind.
9.1 Das Risiko in Bezug auf die Produkte geht mit Abschluss der folgenden Arbeiten auf den Kunden über:
(a) Lieferung, wenn die Montageleistungen nicht vom Kunden bestellt werden;
(b) Montage, wenn solche Dienstleistungen vom Kunden bestellt werden.
9.2 Das Eigentum an den Produkten geht erst auf den Kunden über, wenn das Unternehmen die vollständige Zahlung (in bar oder mit ausgezahltem Guthaben) erhalten hat für:
(a) die Produkte;
(b) alle anderen Beträge, die dem Unternehmen vom Kunden für den Verkauf von Produkten oder auf andere Weise im Rahmen dieser Vereinbarung zustehen oder werden (z. B. Zinsen, Strafen, zusätzliche Kosten (falls vorhanden), die sich auf Produkte beziehen usw.).
9.3 Bis das Eigentum an den Produkten auf den Kunden übergegangen ist, muss der Kunde:
(a) keine Identifikationsmerkmale auf oder in Bezug auf solche Produkte zu entfernen, zu verunstalten oder zu verdecken;
(b) diese Produkte in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten;
(c) Produkte ausschließlich im normalen Geschäftsbetrieb verwenden;
(d) in keinem Fall berechtigt sein, das Produkt zu verkaufen oder anderweitig das Eigentum an Dritten zu übertragen.
9.4 Wenn der Kunde, bevor das Eigentum an den Produkten auf den Kunden übergeht, von einem der in Klausel 13.1 aufgeführten Ereignisse betroffen ist oder das Unternehmen Grund zu der Annahme hat, dass ein solches Ereignis bevorsteht, und den Kunden entsprechend informiert, kann das Unternehmen, ohne die anderen Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken, jederzeit vom Kunden verlangen, die Produkte zu liefern und, falls der Kunde dies nicht unverzüglich tut, die Räumlichkeiten des Kunden oder eines Dritten zu betreten, in denen Produkte werden aufbewahrt, um sie wiederzugewinnen.
10.1 Der Kunde muss:
(a) sicherzustellen, dass die Bedingungen der Bestellung und (falls vom Kunden eingereicht) die Produktspezifikation vollständig und korrekt sind;
(b) mit dem Unternehmen in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Lieferung und Montage der Produkte zusammenzuarbeiten, sofern das Unternehmen damit beauftragt ist;
(c) dem Unternehmen, seinen Mitarbeitern, Vertretern, Beratern und Subunternehmern den Zugang zu den Räumlichkeiten, Büroräumen und anderen Einrichtungen des Kunden zu gewähren, soweit dies vom Unternehmen für die Erbringung der Montageleistungen des Produkts vernünftigerweise erforderlich ist;
(d) dem Unternehmen die Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen, die das Unternehmen nach vernünftigem Ermessen für die Lieferung und/oder Montage benötigt, und sicherzustellen, dass diese Informationen in allen wesentlichen Belangen korrekt sind;
(e) die Räumlichkeiten des Kunden für die Lieferung und/oder Montage der Produkte vorzubereiten.
10.2 Wenn die Durchführung der Montage der Produkte durch das Unternehmen, sofern eine solche bestellt wurde, durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden oder durch das Versäumnis des Kunden, eine entsprechende Verpflichtung zu erfüllen, verhindert oder verzögert wird (“Standardeinstellung des Kunden“):
(a) Das Unternehmen hat ohne Einschränkung seiner anderen Rechte oder Rechtsbehelfe das Recht, die Erbringung der Montageleistungen auszusetzen, bis der Kunde den Kundenausfall behebt, und sich auf den Verzug des Kunden zu verlassen, um es von der Erfüllung seiner Verpflichtungen zu entbinden, sofern der Verzug des Kunden die Erfüllung einer seiner Verpflichtungen durch das Unternehmen verhindert oder verzögert;
(b) das Unternehmen haftet nicht für Kosten oder Verluste, die dem Kunden entstehen oder entstehen, die sich direkt oder indirekt daraus ergeben, dass das Unternehmen seinen in dieser Klausel dargelegten Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt;
(c) Der Kunde hat dem Unternehmen auf schriftliches Verlangen alle Kosten oder Verluste zu erstatten, die dem Unternehmen entstanden sind oder entstehen, die sich direkt oder indirekt aus dem Verzug des Kunden ergeben.
11. 1 Eine Party (“Empfangende Partei“) behandelt alle technischen oder kommerziellen Kenntnisse, Spezifikationen, Erfindungen, Verfahren oder Initiativen, die vertraulicher Art sind und die der empfangenden Partei von der anderen Partei mitgeteilt wurden, strikt vertraulich (“Offenlegende Partei“), ihre Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer sowie alle anderen vertraulichen Informationen über das Geschäft der offenlegenden Partei oder ihre Produkte oder Dienstleistungen, die die empfangende Partei erhalten kann. Die empfangende Partei beschränkt die Offenlegung dieser vertraulichen Informationen auf diejenigen ihrer Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer, die diese zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der empfangenden Partei benötigen, und stellt sicher, dass diese Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, die denen entsprechen, an die die empfangende Partei gebunden ist. Diese Klausel gilt auch nach Beendigung des Vertrags weiter.
12.1 Das Unternehmen haftet unter keinen Umständen, sofern in den zwingenden Regeln der geltenden Gesetze nichts anderes festgelegt ist, unabhängig davon, ob es sich um einen Vertrag, eine unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), eine Verletzung gesetzlicher Pflichten oder auf andere Weise handelt, für entgangene Gewinne oder indirekte Verluste oder Folgeschäden, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben.
12.2 Die Gesamthaftung des Unternehmens gegenüber dem Kunden für alle anderen Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, sei es aufgrund eines Vertrags, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), der Verletzung gesetzlicher Pflichten oder aus anderen Gründen, übersteigt unter keinen Umständen den Preis der jeweiligen vertragsgegenständlichen Produkte.
12.3 Diese Klausel 12 gilt auch nach Beendigung des Vertrags weiter.
13.1 Ohne Einschränkung seiner anderen Rechte oder Rechtsbehelfe kann das Unternehmen den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, indem es den Kunden schriftlich benachrichtigt, wenn:
(a) der Kunde begeht eine wesentliche Verletzung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag und (falls ein solcher Verstoß behebbar ist) versäumt, diesen Verstoß innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über den Verstoß zu beheben;
(b) der Kunde die Zahlung seiner Schulden aussetzt oder mit einer Aussetzung droht oder nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu bezahlen, oder zugibt, dass er seine Schulden nicht bezahlen kann;
(c) der Kunde nimmt Verhandlungen mit allen oder einer Gruppe seiner Gläubiger auf, um eine Umschuldung seiner Schulden vorzunehmen, oder macht einen Vorschlag für einen Kompromiss oder eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern;
(d) für oder im Zusammenhang mit der Liquidation des Kunden (der ein Unternehmen ist) ein Antrag gestellt, eine Mitteilung ausgesprochen, ein Beschluss gefasst oder ein Auftrag erteilt wird, es sei denn, es handelt sich um einen Plan für eine solvente Fusion des Kunden mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder die solvente Rekonstruktion des Kunden;
(e) der Kunde ist Gegenstand eines Konkursantrags oder einer Konkursanordnung;
(f) ein Gläubiger oder Belaster des Kunden pfändet oder in Besitz nimmt oder eine Notlage, Vollstreckung, Beschlagnahme oder ein anderes derartiges Verfahren gegen das gesamte Vermögen des Kunden verhängt, durchgesetzt oder verklagt wird und eine solche Pfändung oder ein solcher Prozess nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen aufgehoben wird;
(g) bei Gericht ein Antrag auf Ernennung eines Administrators gestellt oder ein Beschluss erlassen wird oder wenn eine Absichtserklärung zur Ernennung eines Administrators erteilt wird oder wenn ein Administrator für den Kunden (der ein Unternehmen ist) ernannt wird;
(h) eine Person wird berechtigt, einen Insolvenzverwalter für das Vermögen des Kunden zu bestellen, oder es wird ein Insolvenzverwalter für das Vermögen des Kunden bestellt;
(i) in Bezug auf den Kunden in einer Rechtsordnung, der er unterliegt, ein Ereignis eintritt oder ein Verfahren eingeleitet wird, das eine Wirkung hat, die den in Klausel 13.1 (b) bis Klausel 13.1 (h) (einschließlich) genannten Ereignissen gleichwertig oder ähnlich ist;
(j) der Kunde seine Geschäftstätigkeit ganz oder im Wesentlichen vollständig aussetzt, einstellt oder damit droht, sie einzustellen; oder
(k) der Kunde (da es sich um eine Einzelperson handelt) stirbt oder aufgrund einer Krankheit oder Unfähigkeit (ob geistig oder körperlich) nicht in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln, oder er wird Patient gemäß den Gesetzen zur psychischen Gesundheit.
14.1 Bei Kündigung des Vertrags aus beliebigem Grund:
(a) Beendigung von Verpflichtungen: Alle Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Vertrag erlöschen sofort, sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, das aufgrund seiner Art auch nach einer Kündigung Bestand haben soll, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Klauseln in Bezug auf Garantien, Vertraulichkeit und Haftungsbeschränkung.
(b) Zahlungen: Der Kunde zahlt dem Unternehmen unverzüglich alle ausstehenden unbezahlten Rechnungen und Zinsen, die bis zum Tag der Kündigung für gelieferte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen angefallen sind. Für Produkte, die hergestellt, aber noch nicht geliefert wurden, kann das Unternehmen eine Rechnung für diese Produkte ausstellen, und der Kunde ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag zu zahlen.
(c) In Arbeit: Wenn der Vertrag gekündigt wird, nachdem das Unternehmen mit der Arbeit an Produkten begonnen hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sonderanfertigungen, haftet der Kunde für die angemessenen Kosten, die dem Unternehmen bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden sind, einschließlich der Material- und Arbeitskosten und aller Verpflichtungen gegenüber Drittanbietern.
(d) Rückgabe von Waren: Wenn Produkte geliefert, aber nicht bezahlt wurden, kann das Unternehmen vom Kunden verlangen, dass er diese Produkte auf Kosten des Kunden an das Unternehmen zurücksendet. Wenn der Kunde die Produkte nicht zurücksendet, können das Unternehmen und/oder die von ihm benannten Vertreter die Räumlichkeiten des Kunden betreten, um die Produkte wieder in Besitz zu nehmen, und der Kunde ist für alle mit einer solchen Rücknahme verbundenen Kosten oder Schäden verantwortlich.
(e) Eigentumsvorbehalt: Alle Produkte, die vor der Kündigung an den Kunden geliefert wurden, bleiben Eigentum des Unternehmens, bis die vollständige Zahlung gemäß Klausel 9 (Titel und Risiko) erfolgt ist. Wenn die vollständige Zahlung nicht erfolgt, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Produkte gemäß Klausel 14.1 (d) zurückzufordern.
(f) Einfuhrzölle und Kosten: Der Kunde haftet weiterhin für alle Einfuhrzölle, Steuern oder Gebühren, die im Zusammenhang mit den Produkten fällig werden, die bereits versendet, aber bis zum Kündigungsdatum noch nicht geliefert wurden. Alle zusätzlichen Kosten, die dadurch entstehen, dass der Kunde diese Importverpflichtungen nicht unverzüglich erfüllt, gehen zu Lasten des Kunden.
(g) Kündigung von Diensten: Alle vereinbarten, aber noch nicht erbrachten Dienstleistungen werden ohne weitere Haftung storniert, mit Ausnahme der bereits ausgeführten Arbeiten oder der Kosten, die dem Unternehmen bis zum Datum der Kündigung entstanden sind.
14,2 Keine Einschränkung anderer Rechte: Die Kündigung des Vertrags schränkt keine anderen Rechte oder Rechtsbehelfe ein, die dem Unternehmen nach dem Vertrag oder dem Gesetz zustehen, einschließlich des Rechts, Schadensersatz bei Vertragsbruch zu verlangen.
14,3 Fortbestand der Bedingungen: Klauseln, die ausdrücklich oder stillschweigend über die Kündigung hinaus gelten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Klauseln in Bezug auf Zahlungen, Garantien, Haftungsbeschränkungen, Vertraulichkeit und geltendes Recht, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
15.1 Höhere Gewalt:
(a) für die Zwecke des Vertrags, höhere Gewalt Ereignis ist ein Ereignis, das außerhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob die Belegschaft der Partei oder einer anderen Partei beteiligt ist), Ausfall einer Versorgungsleitung oder eines Transportnetzes, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Aufruhr, böswillige Beschädigung, Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Regeln, Vorschriften oder Anweisungen, Unfall, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmung, Sturm oder Ausfall von Lieferanten oder Subunternehmer;
(b) das Unternehmen haftet gegenüber dem Kunden nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt;
(c) Wenn das Unternehmen aufgrund des Ereignisses höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage daran gehindert ist, die Produkte und/oder Montageleistungen zu erbringen, hat das Unternehmen, ohne seine anderen Rechte oder Rechtsmittel einzuschränken, das Recht, diesen Vertrag sofort durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu kündigen.
15.2 Abtretung und Untervergabe:
(a) das Unternehmen kann jederzeit alle oder einige seiner Rechte aus dem Vertrag abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder auf andere Weise mit ihnen umgehen und kann seine Verpflichtungen aus dem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte untervergeben oder delegieren;
(b) Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag nicht abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder auf andere Weise mit ihnen umgehen.
15.3 Mitteilungen: Alle Mitteilungen und sonstigen Mitteilungen im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag müssen schriftlich in englischer Sprache erfolgen und gelten als ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie an die Adresse gesendet werden, die die Partei in einem Dokument, das den Vertrag umfasst, angeben kann, oder durch eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei: (i) am selben Tag bei Zustellung nach Empfangsbestätigung; (ii) bei sachlichem Empfang, wenn sie per vorausbezahltem Einschreiben versandt wird; (iii) am darauffolgenden Werktag, wenn per E-Mail gesendet.
15.4 Abfindung:
(a) wenn ein Gericht oder eine andere zuständige Behörde feststellt, dass eine Bestimmung des Vertrags (oder ein Teil einer Bestimmung) ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar ist, gilt diese Bestimmung oder Teilbestimmung, soweit erforderlich, als gelöscht, und die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen des Vertrags bleiben davon unberührt;
(b) Wenn eine ungültige, nicht durchsetzbare oder rechtswidrige Bestimmung des Vertrags gültig, durchsetzbar und rechtmäßig wäre, wenn ein Teil davon gestrichen würde, gilt die Bestimmung mit der minimalen Änderung, die erforderlich ist, um sie rechtmäßig, gültig und durchsetzbar zu machen.
15.5 Für die Gültigkeit der Dokumente werden die folgenden Prioritäten festgelegt, d. h. im Falle von Abweichungen zwischen den Bestimmungen dieser Dokumente wird den Bestimmungen des oben genannten Dokuments der Vorzug gegeben:
(a) Auftragsbestätigung;
(b) Schätzung;
(c) Bedingungen;
(d) Bestellung.
15,6 Geltendes Recht. Dieser Vertrag und die Beziehungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertrag (einschließlich Ausführung, Gültigkeit, Ungültigkeit, Durchführung und Kündigung) unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und werden entsprechend ausgelegt.
15,7 Streitbeilegung. Alle Streitigkeiten, Kontroversen oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, ihrer Verletzung, Kündigung oder Gültigkeit ergeben, werden vor dem jeweiligen Gericht der Bundesrepublik Deutschland in Berlin unter Beachtung der Zuständigkeitsregeln endgültig entschieden.



